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   OLG Hamburg, 27.02.1996 - 8 W 23/96   

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https://dejure.org/1996,25288
OLG Hamburg, 27.02.1996 - 8 W 23/96 (https://dejure.org/1996,25288)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.1996 - 8 W 23/96 (https://dejure.org/1996,25288)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 8 W 23/96 (https://dejure.org/1996,25288)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2013 - 9 Ta 246/12

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer ausländischen Partei

    Die Beschwerdekammer folgt der überwiegend vertretenen Ansicht (vgl. etwa Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 ZPO Rz. 13 "Übersetzungskosten"; Prütting-Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 91 ZPO Rz. 57; LAG Nürnberg 10.11.1992 -4 Ta 86/92-, OLG Düsseldorf 17.7.2009 -I-2 W 29/09-; OLG Hamburg 27.2.1996 -8 W 23/96-;OLG Brandenburg 15.2.2002 -15 WF 33/02-; OLG Oldenburg 21.1.1991 -6 W 11/91, alle zitiert nach juris), wonach Übersetzungskosten, die eine ausländische, der deutschen Sprache nicht mächtige Prozesspartei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen und entscheiden zu können, ob und in welcher Weise der Rechtsstreit weiter geführt wird, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2023 - 6 W 116/23

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung von Übersetzungskosten

    Ob auch die wörtliche Übersetzung aller Schriftsätze unter Erstattungsgesichtspunkten einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Partei zuzubilligen ist oder ob sie sich gegebenenfalls mit einer mündlichen Information oder einer gerafften Zusammenfassung des Prozessstoffes begnügen muss, ist eine Frage des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89, NJW 1990, 3072; LG Osnabrück, Beschluss vom 01.06.1989 - 9 T 53/89, JurBüro 1990, 729; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.02.1996 - 8 W 23/96, Rechtspfleger 1996, 370) und bestimmt sich u.a. nach der Komplexität des Sachverhalts, der Bedeutung einer schriftlichen Übersetzung für das prozessuale Vorgehen und der Relation der dadurch entstehenden Kosten zu dem Wert der Klageforderung.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2005 - W (Kart) 10/05

    Hinderung an der Festsetzung der in erster Instanz angefallenen

    Daraus kann sich im Einzelfall die Obliegenheit ergeben, je nach der Bedeutung der betreffenden Unterlage für den Prozess auf dessen Übersetzung ganz zu verzichten oder sich mit einer gerafften Zusammenfassung des Textes zu begnügen (vgl. zu allem: OLG Köln, JurBüro 2002, 591, 593/594; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, 1721/1722; OLG Hamburg, Rpfleger 1996, 370, 371; OLG Karlsruhe, JurBüro 1989, 100/101; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1983, 367, 368).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.04.1996 - 3 VAs 9/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,26326
OLG Frankfurt, 10.04.1996 - 3 VAs 9/96 (https://dejure.org/1996,26326)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.04.1996 - 3 VAs 9/96 (https://dejure.org/1996,26326)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. April 1996 - 3 VAs 9/96 (https://dejure.org/1996,26326)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 370
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 12.07.2021 - 1 VAs 27/21

    Vermeidung der Untersuchungshaft; Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung

    Eine Kostentragungspflicht der Justizkasse bezüglich der für den Aufenthalt des Jugendlichen A in der Einrichtung "B" entstandenen Kosten für den Zeitraum vom 17. Juni 2019 bis zum 09. September 2019 (einschließlich) in Höhe von insgesamt 26.147,44 EUR ergibt sich zwar nicht aus Ziff. 9011 des Kostenverzeichnisses zum GKG (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2008 zu 2 VAs 5/08, juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 27. Mai 1997 zu VAs 2/97, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 1996 zu 3 VAs 9/96, RPfleger 1996, 370; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. August 1995 zu 3 VAs 15/95, NStZ-RR 1996, 183).
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